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21 C 10/24•Amtsgericht Bocholt, 2025-02-07, 21 C 10/24
21 C 10/24Gericht erster Instanz07.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-07
Aktenzeichen: 21 C 10/24
ECLI: ECLI:DE:AGBOH:2025:0207.21C10.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 116,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 28,24 € seit dem 24.12.2023 und aus 88,56 € seit dem 07.02.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 55,98 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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