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55 C 68/24•Amtsgericht Bochum, 2024-09-09, 55 C 68/24
55 C 68/24Gericht erster Instanz09.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-09
Aktenzeichen: 55 C 68/24
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2024:0909.55C68.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 55 C
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.388,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2024 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 453,87 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2024 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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