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75 C 213/23•Amtsgericht Bochum, 2024-08-15, 75 C 213/23
75 C 213/23Gericht erster Instanz15.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-15
Aktenzeichen: 75 C 213/23
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2024:0815.75C213.23.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abteilung 75
Das Versäumnisurteil des erkennenden Gerichtes vom 02.05.2024 wird aufrechterhalten.
Die Beklagten tragen auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,- Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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