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30 Ls 8/23•Amtsgericht Bochum, 2024-08-13, 30 Ls 8/23
30 Ls 8/23Gericht erster Instanz13.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-13
Aktenzeichen: 30 Ls 8/23
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2024:0813.30LS8.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 30
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Landgericht D. vom 21.10.2022 (6 Ds 57/22) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe wegen Computerbetruges in 15 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
§§ 263a Abs. 1, 269 Abs. 1, 52, 53 StGB
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