Amtsgericht Bochum, 2024-02-04, 65 C 360/22

65 C 360/22Gericht erster Instanz04.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bochum — 65 C 360/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-04

Aktenzeichen: 65 C 360/22

ECLI: ECLI:DE:AGBO:2024:0204.65C360.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 65

Tenor

Die Erinnerung des Beklagten vom 00.00.0000 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 00.00.0000 wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Beklagte.

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