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39 C 205/20•Amtsgericht Bochum, 2023-11-29, 39 C 205/20
39 C 205/20Gericht erster Instanz29.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-29
Aktenzeichen: 39 C 205/20
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2023:1129.39C205.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39 C
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.447,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro und vorgerichtliche Inkassokosten in Höhe von 109,91 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 20 % die Klägerin und zu 80 % der Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention tragen zu 20 % die Klägerin und zu 80 % die Nebenintervenientin selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt es zudem nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten bzw. der Nebenintervenientin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. dessen Nebenintervenientin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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