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39 C 397/21•Amtsgericht Bochum, 2023-04-18, 39 C 397/21
39 C 397/21Gericht erster Instanz18.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-18
Aktenzeichen: 39 C 397/21
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2023:0418.39C397.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 39
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.000,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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