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40 C 135/22•Amtsgericht Bochum, 2022-03-24, 40 C 135/22
40 C 135/22Gericht erster Instanz24.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-24
Aktenzeichen: 40 C 135/22
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2023:0324.40C135.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 40
Auf die Erinnerung der Klägerin vom 17.02.2023 wird der Zurückweisungsbeschluss vom 09.02.2023 aufgehoben.
Die Sache wird dem zuständigen Rechtspfleger zwecks Neubescheidung des Antrags der Klägerin vom 10.01.2023 unter Zugrundelegung der unten ausgeführten Rechtsansicht zurückverwiesen bzw. zurückübertragen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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