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45 C 14/21•Amtsgericht Bochum, 2022-09-15, 45 C 14/21
45 C 14/21Gericht erster Instanz15.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-15
Aktenzeichen: 45 C 14/21
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2022:0915.45C14.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 45
Das Versäumnisurteil vom 00.00.0000 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO verzichtet.
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