Amtsgericht Bochum, 2022-09-15, 45 C 14/21

45 C 14/21Gericht erster Instanz15.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bochum — 45 C 14/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-15

Aktenzeichen: 45 C 14/21

ECLI: ECLI:DE:AGBO:2022:0915.45C14.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 45

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 00.00.0000 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO verzichtet.

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