Amtsgericht Bochum, 2021-04-29, 69 F 31/21

69 F 31/21Gericht erster Instanz29.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bochum — 69 F 31/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 69 F 31/21

ECLI: ECLI:DE:AGBO:2021:0429.69F31.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 69

Tenor

I.

Die Anträge auf Abänderung der Sorgerechtsentscheidung des Amtsgerichts E. vom x.y.20zz und Herausgabe des Kindes werden zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

III.

Der Verfahrenswert wird auf 4000,00 € festgesetzt.

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