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47 C 198/20•Amtsgericht Bochum, 2020-12-17, 47 C 198/20
47 C 198/20Gericht erster Instanz17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 47 C 198/20
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2020:1217.47C198.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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