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75 C 72/20•Amtsgericht Bochum, 2020-10-16, 75 C 72/20
75 C 72/20Gericht erster Instanz16.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-16
Aktenzeichen: 75 C 72/20
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2020:1016.75C72.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 75 C
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.495,48 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 09.07.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 3.000 € vorläufig vollstreckbar.
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