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39 C 9/20•Amtsgericht Bochum, 2020-10-13, 39 C 9/20
39 C 9/20Gericht erster Instanz13.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-13
Aktenzeichen: 39 C 9/20
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2020:1013.39C9.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 39 C
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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