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94 C 22/20•Amtsgericht Bochum, 2020-10-09, 94 C 22/20
94 C 22/20Gericht erster Instanz09.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 94 C 22/20
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2020:1009.94C22.20.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 94 C
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 5.270,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2020 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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