The defendant’s obligation to pay child maintenance arrears and ongoing maintenance for G.
The defendant must pay €1,665 in arrears and ongoing maintenance as specified in the judgment.
57 F 8/05•Child maintenance arrears and ongoing support
57 F 8/05Gericht erster Instanz07.02.2006FamilienrechtGutgeheissen
Von Omnilex extrahiert
The District Court Bochum ordered the defendant to pay child maintenance for G. It awarded €1,665 in arrears for May 2003 through February 2005 and ordered ongoing monthly payments, including €77 per month pending finality and support thereafter calculated under the West Regelbetragsverordnung for the applicable age groups, subject to the stated child-benefit deduction limits. The defendant was also ordered to bear the costs of the proceedings. The judgment was declared provisionally enforceable, with enforcement avoidable by providing security.
Entscheidungsdatum: 2006-02-07
Aktenzeichen: 57 F 8/05
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2006:0207.57F8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 57. Abteilung
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für das Kind G, geboren am ###### folgen-de Unterhaltsbeträge zu zahlen:
Für den Zeitraum von Mai 2003 bis einschließlich Februar 2005 einen Unterhaltsrück-stand in Höhe von 1.665,00 EUR und für die Zeit ab 01.03.2004,
bis zur Rechtskraft des Verfahrens monatlich im voraus zum jeweils ersten Tag des Mo-nats 77,00 EUR; sowie ab Rechtskraft des Urteils bis zum 31.07.2009 zum jeweils ers-ten Tag des laufenden Monats Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages der Re-gelbetragsverordnung West der 2. Altersstufe abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind, wobei die Anrechnung nur insoweit stattfindet, als der Unterhaltsbetrag 135,00 % des Regelbetrages abzüglich des hälftigen Kindergeldes überschreitet und ab 01.08.2009 zum jeweils ersten Tag des laufenden Monats Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages der Regelbetragsverordnung West der 3. Altersstufe abzüglich der Hälfte des Kindergeldes für ein erstes Kind, wobei die Anrechnung nur insoweit stattfin-det, als der Unterhaltsbetrag 135 % des Regelbetrages abzüglich des hälftigen Kinder-geldes überschreitet.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der jeweils bei-zutreibenden Beträge abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
The defendant’s obligation to pay child maintenance arrears and ongoing maintenance for G.
The defendant must pay €1,665 in arrears and ongoing maintenance as specified in the judgment.
Allocation of the costs of the proceedings.
The defendant bears the costs of the proceedings.
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