Amtsgericht Bonn, 2025-01-02, 210 C 59/24

210 C 59/24Gericht erster Instanz02.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 210 C 59/24 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-02

Aktenzeichen: 210 C 59/24

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2025:0102.210C59.24.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 210

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn

gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 02.01.2025

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.194,82 EUR (in Worten: eintausendeinhundertvierundneunzig Euro und zweiundachtzig Cent) zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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