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116 C 151/24•Amtsgericht Bonn, 2024-09-17, 116 C 151/24
116 C 151/24Gericht erster Instanz17.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-17
Aktenzeichen: 116 C 151/24
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0917.116C151.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 116
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 17.09.2024 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 117,88 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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