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19 HRB 25835•Amtsgericht Bonn, 2024-07-04, 19 HRB 25835
19 HRB 25835Gericht erster Instanz04.07.2024
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, dem Registergericht seine Wohnanschrift mitzuteilen. Eine Veröffentlichung ist nicht erforderlich.
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: 19 HRB 25835
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0704.19HRB25835.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19
Normen: §§ 7,23,26,27 FamFG, § 12 HRB, §§23,43 HRV, §§5, 5a DoNot,§ 6 DSGV
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, dem Registergericht seine Wohnanschrift mitzuteilen. Eine Veröffentlichung ist nicht erforderlich.
In der Handelsregistersache
pp
Beteiligte:
pp
hat das Amtsgericht Bonn
am 04.07.2024
beschlossen:
Der Beschwerde vom 26.06.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 22.05.2024 wird nicht abgeholfen.
Die Beschwerde wird dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
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