Amtsgericht Bonn, 2024-04-25, 718 Gs 19/24

718 Gs 19/24Gericht erster Instanz25.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 718 Gs 19/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-25

Aktenzeichen: 718 Gs 19/24

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0425.718GS19.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 718

Tenor

In dem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldbuße

gegen pp

hat das Amtsgericht Bonn

am 25. April 2024

beschlossen:

Der Einspruch der Betroffenen gegen den Bescheid des Bundesamts für Justiz vom 27. April 2023, in dem die Entscheidung des Postaja prometne policije Celje in Slowenien, Az.: ############, vom #. ####.####, über eine gegen sie verhängte Geldbuße in Höhe von 250 € für vollstreckbar erklärt wurde, wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

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