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34 VI 136/23•Amtsgericht Bonn, 2024-04-14, 34 VI 136/23
34 VI 136/23Gericht erster Instanz14.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-14
Aktenzeichen: 34 VI 136/23
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0414.34VI136.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34
In der Nachlassangelegenheit
pp
hat das Amtsgericht Bonn am 14.04.2023 beschlossen:
Die zur Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Das Nachlassgericht bewilligt die Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 352 Abs. 1 FamFG).
Die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses wird bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt.
Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 7.185,71 € festgesetzt.
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