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107 C 61/23•Amtsgericht Bonn, 2024-03-28, 107 C 61/23
107 C 61/23Gericht erster Instanz28.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 107 C 61/23
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0328.107C61.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 107
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 15.02.2024 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.02.2023 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der gegenwärtigen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte I B und X B, Istraße #, ##### C in Höhe von 76,44 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO
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