Amtsgericht Bonn, 2024-03-28, 107 C 61/23

107 C 61/23Gericht erster Instanz28.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 107 C 61/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-28

Aktenzeichen: 107 C 61/23

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0328.107C61.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 107

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 15.02.2024 für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.02.2023 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der gegenwärtigen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte I B und X B, Istraße #, ##### C in Höhe von 76,44 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO

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