Amtsgericht Bonn, 2024-03-15, 712 Ds 246/23

712 Ds 246/23Gericht erster Instanz15.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 712 Ds 246/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-15

Aktenzeichen: 712 Ds 246/23

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0315.712DS246.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 712

Tenor

In der Strafsache

pp

wegen Bedrohung und Körperverletzung

hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.03.2024,an der teilgenommen haben:

pp

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen und wegen Bedrohung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens soweit die Verfahren nicht eingestellt wurden und seine Auslagen. Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 241 Abs. 1, 53, 56 StGB.

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