Amtsgericht Bonn, 2024-01-17, 118 C 287/23

118 C 287/23Gericht erster Instanz17.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 118 C 287/23 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-17

Aktenzeichen: 118 C 287/23

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2024:0117.118C287.23.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 118

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 10.01.2024 für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, 1.935,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.732,25 EUR für die Zeit vom 18.03.2022 bis zum 12.05.2023 und aus 1.935,87 EUR seit dem 13.05.2023 sowie 9,00 EUR Mahnauslagen und 195,52 EUR Inkassokosten an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

Der Streitwert wird auf 2.135,87 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.