Amtsgericht Bonn, 2023-10-10, 708 Ds 474/22

708 Ds 474/22Gericht erster Instanz10.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 708 Ds 474/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-10

Aktenzeichen: 708 Ds 474/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:1010.708DS474.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 708

Tenor

In der Strafsache

pp

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem die Angeklagten die ihnen gemachten Auflagen erfüllt haben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen tragen diese selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

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