Amtsgericht Bonn, 2023-09-01, 210 C 52/22

210 C 52/22Gericht erster Instanz01.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 210 C 52/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-01

Aktenzeichen: 210 C 52/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0901.210C52.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 210

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 30.06.2023

für Recht erkannt:

Der Beschluss aus der Eigentümerversammlung vom 08.11.2022 zu TOP 12

Antrag Frau W Genehmigung zur Veränderung des Gartenhauses (Verkleinerung, Änderung Stellung und Entfernung des Zementsockels, Entfernung des Baumstumpf mit Wurzeln)

wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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