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210 C 52/22•Amtsgericht Bonn, 2023-09-01, 210 C 52/22
210 C 52/22Gericht erster Instanz01.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-01
Aktenzeichen: 210 C 52/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0901.210C52.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 210
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 30.06.2023
für Recht erkannt:
Der Beschluss aus der Eigentümerversammlung vom 08.11.2022 zu TOP 12
Antrag Frau W Genehmigung zur Veränderung des Gartenhauses (Verkleinerung, Änderung Stellung und Entfernung des Zementsockels, Entfernung des Baumstumpf mit Wurzeln)
wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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