Amtsgericht Bonn, 2023-08-11, 112 C 61/23

112 C 61/23Gericht erster Instanz11.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 112 C 61/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-11

Aktenzeichen: 112 C 61/23

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0811.112C61.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 11.08.2023

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 357,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vollstreckbar.

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