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112 C 61/23•Amtsgericht Bonn, 2023-08-11, 112 C 61/23
112 C 61/23Gericht erster Instanz11.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-11
Aktenzeichen: 112 C 61/23
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0811.112C61.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 112
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 11.08.2023
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 357,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vollstreckbar.
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