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114 C 155/22•Amtsgericht Bonn, 2023-05-23, 114 C 155/22
114 C 155/22Gericht erster Instanz23.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 114 C 155/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0523.114C155.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 114
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 23.05.2023
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 356,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab dem 27.07.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage angewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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