Amtsgericht Bonn, 2023-04-25, 113 C 169/22

113 C 169/22Gericht erster Instanz25.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 113 C 169/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-25

Aktenzeichen: 113 C 169/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0425.113C169.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 113

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO am 25.4.2023

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.654,70 EUR nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 25.08.2022 sowie vorprozessuale Anwaltskosten von 173,27 EUR nebst 5 % Punkten Zinsen Punkten über dem Basiszins seit dem 25.8.2022 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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