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113 C 169/22•Amtsgericht Bonn, 2023-04-25, 113 C 169/22
113 C 169/22Gericht erster Instanz25.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 113 C 169/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0425.113C169.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 113
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO am 25.4.2023
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.654,70 EUR nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 25.08.2022 sowie vorprozessuale Anwaltskosten von 173,27 EUR nebst 5 % Punkten Zinsen Punkten über dem Basiszins seit dem 25.8.2022 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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