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604 Ds 155/22•Amtsgericht Bonn, 2023-04-03, 604 Ds 155/22
604 Ds 155/22Gericht erster Instanz03.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-03
Aktenzeichen: 604 Ds 155/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0403.604DS155.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 604
In der Jugendstrafsache
pp
wegen gefährliche Körperverletzung
Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit auf Kosten der Landeskasse eingestellt.
Die Landeskasse hat ebenfalls die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
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