Amtsgericht Bonn, 2023-04-03, 604 Ds 155/22

604 Ds 155/22Gericht erster Instanz03.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 604 Ds 155/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-03

Aktenzeichen: 604 Ds 155/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0403.604DS155.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 604

Tenor

In der Jugendstrafsache

pp

wegen gefährliche Körperverletzung

Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit auf Kosten der Landeskasse eingestellt.

Die Landeskasse hat ebenfalls die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.

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