Amtsgericht Bonn, 2023-03-30, 211 C 28/22

211 C 28/22Gericht erster Instanz30.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 211 C 28/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-30

Aktenzeichen: 211 C 28/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0330.211C28.22.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 211

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Bonn 211 C 28/22 vom 30.03.2023 von der Klägerin 3.587,85 EUR - dreitausendfünfhundertsiebenundachtzig Euro und fünfundachtzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31.03.2023 an die Beklagte zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.

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