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211 C 28/22•Amtsgericht Bonn, 2023-03-30, 211 C 28/22
211 C 28/22Gericht erster Instanz30.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 211 C 28/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0330.211C28.22.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 211
In dem Rechtsstreit
pp
sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Bonn 211 C 28/22 vom 30.03.2023 von der Klägerin 3.587,85 EUR - dreitausendfünfhundertsiebenundachtzig Euro und fünfundachtzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31.03.2023 an die Beklagte zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.
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