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211 C 28/22•Amtsgericht Bonn, 2023-03-30, 211 C 28/22
211 C 28/22Gericht erster Instanz30.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 211 C 28/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0330.211C28.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 211
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 31.01.2023
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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