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35 VI 1061/22•Amtsgericht Bonn, 2023-02-06, 35 VI 1061/22
35 VI 1061/22Gericht erster Instanz06.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-06
Aktenzeichen: 35 VI 1061/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0206.35VI1061.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35
Der Erbscheinsantrag vom 16.11.2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten. Diese hat jede Beteiligte selbst zu tragen
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