Amtsgericht Bonn, 2023-02-06, 35 VI 1061/22

35 VI 1061/22Gericht erster Instanz06.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 35 VI 1061/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-06

Aktenzeichen: 35 VI 1061/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0206.35VI1061.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35

Tenor

Der Erbscheinsantrag vom 16.11.2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten. Diese hat jede Beteiligte selbst zu tragen

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