Amtsgericht Bonn, 2023-01-10, 114 C 119/21

114 C 119/21Gericht erster Instanz10.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 114 C 119/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 114 C 119/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0110.114C119.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 114 C

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren am 10.01.2023

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 4.591,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.08.2021 zu zahlen.

  2. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 40,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.08.2021zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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