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705 Cs 610/22•Amtsgericht Bonn, 2022-12-06, 705 Cs 610/22
705 Cs 610/22Gericht erster Instanz06.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-06
Aktenzeichen: 705 Cs 610/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:1206.705CS610.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 705
In der Strafsache
pp
hat das Amtsgericht Bonnaufgrund der Hauptverhandlung vom 06.12.2022,an der teilgenommen haben:
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 303 Abs. 1, 303c StGB.
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