Amtsgericht Bonn, 2022-12-06, 705 Cs 610/22

705 Cs 610/22Gericht erster Instanz06.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 705 Cs 610/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-06

Aktenzeichen: 705 Cs 610/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:1206.705CS610.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 705

Tenor

In der Strafsache

pp

hat das Amtsgericht Bonnaufgrund der Hauptverhandlung vom 06.12.2022,an der teilgenommen haben:

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 303 Abs. 1, 303c StGB.

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