Amtsgericht Bonn, 2022-12-02, 210 C 32/22

210 C 32/22Gericht erster Instanz02.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 210 C 32/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-02

Aktenzeichen: 210 C 32/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:1202.210C32.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.210

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 11.11.2022

für Recht erkannt:

Der Beschluss der Versammlung vom 29.07.2022 unter TOP 6 A „Einbau einer zentralen Gas-Brennwertheizung" wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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