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210 C 32/22•Amtsgericht Bonn, 2022-12-02, 210 C 32/22
210 C 32/22Gericht erster Instanz02.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-02
Aktenzeichen: 210 C 32/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:1202.210C32.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.210
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 11.11.2022
für Recht erkannt:
Der Beschluss der Versammlung vom 29.07.2022 unter TOP 6 A „Einbau einer zentralen Gas-Brennwertheizung" wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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