Amtsgericht Bonn, 2022-10-10, 603 Cs 49/21

603 Cs 49/21Gericht erster Instanz10.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 603 Cs 49/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-10

Aktenzeichen: 603 Cs 49/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:1010.603CS49.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 603

Tenor

In der Jugendstrafsache

pp

wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 10.10.2022,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.

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