Amtsgericht Bonn, 2022-09-09, 210 C 52/21

210 C 52/21Gericht erster Instanz09.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 210 C 52/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-09

Aktenzeichen: 210 C 52/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0909.210C52.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 210

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelfer hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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