Amtsgericht Bonn, 2022-09-02, 106 C 125/21

106 C 125/21Gericht erster Instanz02.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 106 C 125/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-02

Aktenzeichen: 106 C 125/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0902.106C125.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 106

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 02.09.2022

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.279,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2021 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 70% und der Kläger 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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