Amtsgericht Bonn, 2022-08-18, 112 C 33/21

112 C 33/21Gericht erster Instanz18.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 112 C 33/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-18

Aktenzeichen: 112 C 33/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0818.112C33.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.112

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 08.08.2022

für Recht erkannt:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden Herrn Dr. I. K. N. auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.