Amtsgericht Bonn, 2022-08-08, 115 C 346/21

115 C 346/21Gericht erster Instanz08.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 115 C 346/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-08

Aktenzeichen: 115 C 346/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0808.115C346.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 115

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

wird der Zuständigkeitsstreitwert auf 6.000 EUR festgesetzt.

Das Amtsgericht Bonn erklärt sich entsprechend für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Kläger ohne mündliche Verhandlung

an das Landgericht Bonn .

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