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111 C 90/22•Amtsgericht Bonn, 2022-08-04, 111 C 90/22
111 C 90/22Gericht erster Instanz04.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-04
Aktenzeichen: 111 C 90/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0804.111C90.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 111
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.745,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 15.05.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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