Amtsgericht Bonn, 2022-08-04, 111 C 90/22

111 C 90/22Gericht erster Instanz04.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 111 C 90/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-04

Aktenzeichen: 111 C 90/22

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0804.111C90.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 111

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.745,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 15.05.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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