projekte
116 C 44/21•Amtsgericht Bonn, 2022-06-28, 116 C 44/21
116 C 44/21Gericht erster Instanz28.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 116 C 44/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0628.116C44.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 116 C
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 17.05.2022
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 3.950,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Verweisung entstanden sind. Diese trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.