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210 C 45/21•Amtsgericht Bonn, 2022-06-03, 210 C 45/21
210 C 45/21Gericht erster Instanz03.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: 210 C 45/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0603.210C45.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 29.04.2022 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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