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210 C 48/21•Amtsgericht Bonn, 2022-05-20, 210 C 48/21
210 C 48/21Gericht erster Instanz20.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-20
Aktenzeichen: 210 C 48/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0520.210C48.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 25.03.2022
für Recht erkannt:
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 11.11.2021 zu dem Tagesordnungspunkt 7 werden für ungültig zu erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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