Amtsgericht Bonn, 2022-05-20, 210 C 48/21

210 C 48/21Gericht erster Instanz20.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 210 C 48/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-20

Aktenzeichen: 210 C 48/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0520.210C48.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 210

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 25.03.2022

für Recht erkannt:

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 11.11.2021 zu dem Tagesordnungspunkt 7 werden für ungültig zu erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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