Amtsgericht Bonn, 2022-05-04, 211 C 45/21

211 C 45/21Gericht erster Instanz04.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 211 C 45/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-04

Aktenzeichen: 211 C 45/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0504.211C45.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 211

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 23.03.2022 für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, die in dem gemeinschaftlichen Kellerraum gegenüber vom dortigen Heizungsraum gelegen im Kellergeschoss des mittleren Hauses G Str.##, ##### C aufgestellte Waschmaschine zu entfernen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 367,23 Euro an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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