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210 C 44/21•Amtsgericht Bonn, 2022-04-01, 210 C 44/21
210 C 44/21Gericht erster Instanz01.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-01
Aktenzeichen: 210 C 44/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0401.210C44.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 18.02.2022
für Recht erkannt:
Der Beschluss zu TOP 9 aus der Eigentümerversammlung vom 18.10.2021 über die Beschlussfassung über die Erweiterung der Dachterrasse der Wohnung 7, Antrag des Miteigentümers N, wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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