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118 C 10/21•Amtsgericht Bonn, 2022-02-14, 118 C 10/21
118 C 10/21Gericht erster Instanz14.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 118 C 10/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0214.118C10.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 14.02.2022
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Ausschluss der Klägerin durch den Beklagten unwirksam ist und die Mitgliedschaft beim Beklagten fortbesteht.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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