Amtsgericht Bonn, 2022-02-08, 103 C 104/21

103 C 104/21Gericht erster Instanz08.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 103 C 104/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-08

Aktenzeichen: 103 C 104/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0208.103C104.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 103

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 20.10.2021 für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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