Amtsgericht Bonn, 2022-01-19, 205 C 209/19

205 C 209/19Gericht erster Instanz19.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 205 C 209/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: 205 C 209/19

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0119.205C209.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 205

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn

auf die mündliche Verhandlung vom 15.12.2021

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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