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106 C 68/21•Amtsgericht Bonn, 2021-12-30, 106 C 68/21
106 C 68/21Gericht erster Instanz30.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-30
Aktenzeichen: 106 C 68/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:1230.106C68.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 106
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 30.11.2021
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 EUR zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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